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Barrierefreiheit

Stand: 06.10.2025

URL: www.gemeinde-fuenfseen.de

 

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten.  

Die Gemeinde Fünfseen setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.gemeinde-fünfseen.de.

 

Die Gemeinde Fünfseen ist bemüht, seine Website https://www.gemeinde-fünfseen.de mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (Link: WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549 (Link), Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Gemeinde Fünfseen ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

  • Weitere Bemühungen werden nachträglich ergänzt!

 
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website:

  • WCAG 2.1 LEVEL A 

 
Aktueller Status der Inhaltskonformität

  • Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht dem Standard für Barrierefreiheit.

 
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente

  • Videos

  • Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte sowie Linkbeschreibungen

  • Überschriftenhierarchien

  • einelementige Listen

  • Von Dritten bereitgestellte Dokumente

 

Geplante Maßnahmen

  • Schrittweise Anpassung der PDF-Dateien

  • Schrittweise Anpassung von Videos

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte sowie Links werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

  • Überarbeitung der Überschriftenhierarchien

  • Überarbeitung von einelementigen Listen

     

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Microsoft Edge

  • Internet Explorer (Windows)

  • Google Chrome

  • Opera

  • Mozilla Firefox

 
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • NVDA ScreenReader (Bildschirmausleseprogramm)

  • ReadSpeaker (Text-to-Speech-Lösungen)

  • Screenreader JAWS (Sprachausgabe)

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML

  • CSS

  • Javascript

 
Bewertungsmethoden
Die Gemeinde Fünfseen hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.

 
Feedback-Prozess

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.


Bitte kontaktieren Sie uns wie folgt:

  • E-Mail: 

  • Anschrift: Gemeinde Fünfseen, Amt Malchow, Alter Markt 1, 17213 Malchow

 
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website und beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. 


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können

  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.

  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen

  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert

  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung. 

  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.

  • Per E-Mail an: .

  • Per Brief an: 
    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124, 19055 Schwerin.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de